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Fördermittel für barrierefreie Bäder

Staatliche Förderung für die Badsanierung

Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen.

Wissenswertes

Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung ärztlich verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen. Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW 10 – 12,5 % (maximal 5.000 – 6.250 €) Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Mindestanforderungen für eine Förderung

Raumänderungen

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
  • Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

  • Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
  • Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
  • Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

  • Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
  • WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar